Categories # Deutschland #Deutsche #DeutschePost #germ #german #germanlist #germanlisting #germanlistings #Nachrichten German Listings Urteil: Mindestlohn gilt auch für “24-Stunden-Pflege” Post author By Alkohol-desinfizieren-Viruskeime Post date June 24, 2021 Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Pflegekräften aus Osteuropa muss auch in Bereitschaftszeiten der Mindestlohn gezahlt werden. Was der Klägerin konkret zusteht, muss Landesarbeitsgericht klären. Suche ← Palästinenser-Aktivist stirbt nach Festnahme → “Heftiger als im Winter” – Ärzte fürchten dritte COVID-19-Welle in Russland