Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum – und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Jetzt gibt es ein höchstrichterliches Grundsatzurteil.
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BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften
